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13.09.2021

 

LSB und Sportbünde äußern über die neue Verordnung Kritik und Unverständnis

26. CoBeLVO schränkt Kinder- und Jugendsport erheblich ein

09.09.2021 –  Landessportbund Rheinland-Pfalz

Die seit Sonntag gültige 26. Corona-Bekämpfungsverordnung (26. CoBeLVO) sieht der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz kritisch. Die neuen Corona-Warnstufen, die anhand der drei Leitindikatoren gebildet wurden und in einem dreistufigen System weitergehende Schutzmaßnahmen erfordern, werden aus Sicht des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) verstärkt negative Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendsport haben. "Da die Warnstufen für den Sport eine Begrenzung der Anzahl nicht-immunisierter Personen vorsieht und die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen noch größtenteils nicht geimpft oder genesen ist, wird es zwangsläufig erhebliche Probleme für die Aufrechterhaltung eines geregelten Trainings- und Wettkampfbetriebs geben“, befürchtet LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. Auch die Testpflicht für Veranstaltungen im Außenbereich ist für den Sport eine Verschärfung, die nicht zu verstehen ist.

Die 26. CoBeLVO bringt einen neuen Maßstab zur Bewertung der aktuellen Situation und entsprechender Einführung von Schutzmaßnahmen. Maßgeblich wird nicht mehr allein die 7-Tage-Inzidenz sein, sondern auch die Zahl der Hospitalisierungsfälle sowie die Belegung der Intensivbetten. Anhand dieser drei Indikatoren wird es ein dreistufiges Warnsystem geben. Die nächste Warnstufe wird jeweils dann ausgerufen, wenn mindestens zwei der drei Indikatoren an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht werden. Allerdings sind künftig von diesen Einschränkungen ausschließlich die Personen betroffen, die nicht geimpft oder genesen sind, also die nicht immunisierte Personen.

Bei Warnstufe 1 sind maximal 25 nicht immunisierte Personen zulässig, bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl auf 10, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Geimpfte und Genesene können ohne Begrenzung Sport treiben. Diese Begrenzungen für die nicht immunisierten Personen gelten für den Innen- und Außenbereich gleichermaßen. Im Innenbereich gilt für sie zusätzlich die Testpflicht, auch hier wieder ausgenommen Geimpfte und Genesene, Kinder bis 11 Jahre sowie weiterhin die Schüler*innen. "Die neuen Regelungen dürften für den Sportbetrieb im Erwachsenenbereich keine großen Auswirkungen haben, da hier ein Großteil bereits geimpft und genesen ist, wenn gleich der organisatorische Aufwand auch hier größer wird. Deutliche Auswirkungen wird es aber auf den Kinder- und Jugendsport ab 12 Jahren geben, da hier ein Großteil der Kinder eben noch nicht geimpft und genesen ist. Spätestens ab Warnstufe 2 wird es erhebliche Probleme geben, in diesem Altersbereich einen geregelten Trainings- und Wettkampfbetrieb durchzuführen“, prognostiziert Christof Palm, Hauptgeschäftsführer des LSB.

Bei Veranstaltungen gibt es sowohl im Innen- als auch Außenbereich Begrenzungen der Personenzahlen abhängig von der jeweiligen Warnstufe. Die Begrenzung der Personenzahlen gelten nur für nicht immunisierte Personen, Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis 11 Jahre können ohne Einschränkungen teilnehmen. Neu ist, dass nunmehr auch bei Veranstaltungen im Außenbereich die Testpflicht gilt. Die Regelungen für Veranstaltungen gelten somit auch für die Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen. Damit muss künftig auch bei Sportveranstaltungen, beispielsweise im Spielbetrieb im Außenbereich, von den nicht immunisierten Zuschauern die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt werden.

Martin Hämmerle, Abteilungsleiter der LSB-Sportjugend, kritisiert in einem gemeinsamen Kommentar der Sportjugend zur neuen Verordnung, "dass die Belange von Kindern und Jugendlichen – insbesondere im Sport – für die Regierung in Rheinland-Pfalz eine untergeordnete Rolle spielten". Mit Blick auf die Herbstferien müssten sich Eltern wieder die Frage nach Betreuungsangeboten für ihre Kinder stellen, da aus heutiger Sicht Ferien- und Freizeitangebote nicht stattfinden könnten. "Viele Eltern waren und sind durch diese Situation überlastet“, so Hämmerle. "Diese Überlastung hat zusätzlich zu einer gestiegenen Anzahl an Fällen der Kindewohlgefährdung geführt."

Sport unterliegt massiven Einschränkungen durch 26. CoBeLVO

Der Kinder- und Jugendsport ab 12 Jahren wird unter den Beschränkungen der Warnstufen leiden. "Schon in Warnstufe 1 sind in der neuen 26. CoBeLVO die Beschränkungen deutlich höher als in der letzten Verordnung, ab Warnstufe 2 ist die ordnungsgemäße Durchführung des Trainingsbetriebes fraglich“, unterstreicht LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm. „Ab Warnstufe 3 sind Trainings- und Spielbetrieb in dieser Altersgruppe kaum mehr durchführbar. Das ist nicht wirklich nachvollziehbar, zumal der Schulsport am Vormittag ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass unsere Vereine durch den eingeschränkten Trainings- und Wettkampfbetrieb in den vergangenen anderthalb Jahren massive Mitgliederverluste gerade in diesem Altersbereich hinnehmen mussten, wird eine neuerliche starke Einschränkung zu noch größeren Problemen in unseren Vereinen führen.“ Natürlich unterstützt der organisierte Sport im Land die landesweite Impfkampagne, und hat sogar eine eigene Impfkampagne initiiert. Aber es dauere sicherlich noch ein paar Wochen, bis auch bei den Jugendlichen die Impfquote – und das ist auch das Ziel des Sports – deutlich ansteige. Aus diesem Grund plädiert der organisierte Sport in RLP dafür, dass es im Sport bzw. auch bei vielen anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe lockerere Regelugen geben müsse als etwa in der Gastronomie. Palm: „Unser Vorschlag wäre hier, die Altersbegrenzung der nicht zu Berücksichtigenden von 11 auf 15, noch besser auf 17 Jahre, deutlich nach oben zu ziehen.“

Auch die eingeführte Testpflicht für Veranstaltungen im Außenbereich ist aus LSB-Sicht "eine nicht zu verstehende Verschärfung im Vergleich zur 25.CoBeLVO und wird für einen immensen organisatorischen Aufwand in den Vereinen führen. In der Praxis bedeute dies, dass die Vereine bei jedem Spiel – auch in den untersten Kreisklassen mit nur wenigen Zuschauern – die Kontrolle der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sicherstellen müssten. Selbst begleitende Eltern, die das Spiel anschauen, müssten die entsprechenden Nachweise erbringen. "Das ist völlig praxisfern und überzogen“, kritisiert Palm. "Verglichen mit den Regelungen für die Gastronomie, bei der die Testpflicht nur im Innenbereich gilt, ist das eine nicht wirklich nachvollziehbare Erschwernis für den Spielbetrieb.“ Der LSB-Vorschlag: keine Testpflicht im Außenbereich.

"Die Einschränkungen für den Sport in der 26. CoBeLVO sind die schärfsten seit langer Zeit“, bewertet LSB-Präsident Bärnwick. Man muss einen Unterschied machen zwischen Gastronomie im Innenbereich und Spiel- oder Übungsbetrieb im Außenbereich. Die Beschränkungen sind auch nicht mehr mit erhöhtem Aerosolausstoß beim Sport begründbar, da nachweisbar die Ansteckung im Außenbereich kaum bis nicht vorhanden ist. Aus Sicht der Sportbünde ist in der neuen Verordnung kein anderer Bereich derart stringenten Einschränkungen unterlegen wie der Vereinssport. Da der Sport trotz der Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport zu wenig Gehör für seine Belange findet, werden sich die Sportorganisationen im Land in Zukunft direkt an das Gesundheitsministerium wenden, um dort die Anliegen des rheinland-pfälzischen Sports zu platzieren. 

 

Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

 

Persönliche Anmerkung von Gernot Köhler, Spielleiter Jugend, 1. FC  Meisenheim 1907 e.V.:

"Erwachsene versammeln sich zu Zehntausenden Haut an Haut in Stadien. Kinder und Jugendliche, die überall am meisten in den letzten Monaten unter den Einschränkungen der Pandemie leiden mussten, werden von engstirnigen Bürokraten, jetzt wieder, und evtl. endgültig des Sports beraubt. Welcher Jugendliche ist denn momentan schon vollständig geimpft? Die ganze Zeit heißt es gefährdet wäre man im Freien nur bei mehr als 10-minütigen Kontakt und jetzt diese Farce! ... und kontrollieren bei Kinder- und Jugendspielen Eltern den Impfstatus von Angehörigen der jungen Mitspieler und erteilen Platzverbot, wenn sich die App mal wieder nicht im Internetrückstandsland öffnet. Ärzte haben Verschwiegenheitspflicht und und hier öffnet sich Jeder Jedem? Ich überlege mir, ob ich weiterhin mein Ehrenamt, bei dem ich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gerne, aus Überzeugung!, den größten Teil meiner Freizeit einsetze, weiterhin ausführe!"

 

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