Mitgliedschaft


Sie haben Lust auf Sport und Fußball? Es reicht Ihnen nicht, einfach nur die Sportschau zu sehen? Sie möchten sich bewegen und selbst über jedes Ihrer Tore jubeln? Dann kommen Sie zu uns!

Bei einer Mitgliedschaft können Sie sich sicher sein, dass Sie nicht nur Spaß am Spiel, sondern auch neue Freunde finden werden. Mit unseren starken und ambitionierten Teams sind wir in der Region bekannt und beliebt. Auch wenn Sie uns abseits des Sports unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement.

Bei einem persönlichen Gespräch können wir gerne Näheres zur Mitgliedschaft besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

Beitrittserklärung (PDF)

Ausbildungsbeitrag Lastschriftmandat (PDF)

 

Jahreshauptversammlung des 1. FC Meisenheim 07 e.V. am 16.02.2024 – Mitgliedsbeiträge / Ausbildungsbeitrag

Auf Antrag des Vorstandes hat die Jahreshauptversammlung des FCM gemäß § 4 der Satzung die Änderung der Mitgliedsbeiträge sowie des Ausbildungsbeitrages für aktive Jugendspieler einstimmig beschlossen.

Die Änderung der Mitgliedsbeiträge sowie die Anpassung des Personenkreises des Ausbildungsbeitrages ist zur  Sicherstellung einer ausreichenden Betreuung der Jugendspieler entsprechend unseres Ausbildungs- und Förderkonzeptes sowie zur Deckung der gestiegenen Infrastrukturkosten unserer Sportgelände erforderlich.

Mit Wirkung vom 01.01.2024 gelten dann folgende Mitgliedsbeiträge:
Einzelmitglied Erwachsene   72,00 EUR/jährlich   (unverändert)
Einzelmitglied Kind (1)      60,00 EUR/jährlich   (bisher 48,00 EUR)
Einzelmitglied weitere Kinder (1)   30,00 EUR/jährlich   (bisher 24,00 EUR)
Einzelmitglied Rentner/Frau    36,00 EUR/jährlich   (unverändert)
Familienmitglied (2) 120,00 EUR/jährlich   (bisher 96,00 EUR)
   
Darüber hinaus wird mit Wirkung vom 01.07.2024 der Ausbildungsbeitrag für aktive Jugendspieler ab D-Junioren bis A-Junioren (jeweils ab Landesliga-Kader) erhoben:   
Ausbildungsbeitrag aktive Jugendspieler (3) 5,00 EUR/monatlich

 

  1. Beitrag gilt für das Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird bzw. die aktiven Jugendspieler noch für die A-Junioren spielberechtigt sind
  2. Beitrag gilt für das Kalenderjahr, in dem gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung sich das Familienmitglied noch in der Ausbildung bzw. im Studium befindet.
  3. Beitrag gilt für jeden Monat, in dem der aktive Jugendspieler ab D-Junioren bis A-Junioren für den Verein ab Landesliga-Kader spielberechtigt beim Verband gemeldet ist. Der Beitrag wird zu Beginn der jeweiligen Saison (01.07.) bis zum Saisonende (30.06.) bzw. bei späterer Spielberechtigung während der Saison für die restlichen Monate bis Saisonende (30.06.) erhoben. Eine Rückerstattung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem aktiven Spielbetrieb des Vereins erfolgt nicht.